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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CSN-Solutions GmbH.
Diese regeln die Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen und den Umgang mit unseren Kunden. Bitte nimm dir die Zeit, um sie durchzulesen. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.


1. Vergütung, Zahlungen, Vorbehalte, vorzeitige Beendigung, Termine  

Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Auftragnehmer die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. 

 

Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. 

 

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. Wegen Mängeln kann der Auftraggeber Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. 

 

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, für die berechtigte Mängeleinbehalte gemäß 1.3. Satz 2 zu berücksichtigen sind. Gibt der Auftraggeber oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Auftragnehmers, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Auftraggeber weder verpfänden noch sicherungsübereignen. 

4. Sachmängel und Aufwandsersatz 

Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung. 

 

Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffs-Anspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige der Auftraggeber durch den Auftragnehmer führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. 

 

Der Auftragnehmer kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Auftraggeber konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Auftraggeber als Mangel nachweisbar ist und deshalb zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers anfällt.

5. Rechtsmängel 

Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Auftragnehmer nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. 

 

Macht ein Dritter gegenüber den Auftraggebern geltend, dass eine Leistung des Auftragnehmers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Auftragnehmer angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 

 

Werden durch eine Leistung des Auftragnehmers Rechte Dritter verletzt, wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten den Auftraggebern das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggebern geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Auftragnehmer keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen der Auftraggeber werden dabei angemessen berücksichtigt. 

 

Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend nach einem Jahr. 

2. Allgemeine Vertragsbedingungen 

Bei wirtschaftlichem Unvermögen seine Pflichten zu erfüllen steht der jeweils anderen Partei, das Recht zu dem Dauerschuldverhältnis fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine der Parteien einem Insolvenzantrag stellt. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 

 

Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält, vorausgesetzt die Leistung wurde seitens des Auftragnehmers rechtzeitig bestellt oder beauftragt. Der Auftraggeber und Auftragnehmer benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Auftraggeber System ermöglichen. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort bei den Auftraggebern erbracht werden können, stellt der Auftraggeber auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. 

 

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. 

 

Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 

 

Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

6. Sonstiges 

Der Auftraggeber wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Auftraggeber anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Auftraggeber wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

 

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB der Auftraggeber finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch die Auftraggeber gilt als Anerkennung der AGB des Auftragnehmers unter Verzicht auf AGB des Auftraggebers. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Auftragnehmers. 

3. Störungen bei der Leistungserbringung 

Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

 

Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Auftraggeber hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

 

Wenn der Auftraggeber wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten. 

 

Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Macht der Auftraggeber wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, die ihm entstandenen Schäden geltend zu machen. Alle Ansprüche auf Schadensersatz sind begrenzt gemäß 1.5., maximal auf die vom Auftragnehmer versicherte Haftungssumme. 

Allgemeine Haftung des Auftragnehmers 

 

Der Auftragnehmer haftet den Auftraggebern stets für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 

 

Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. 

 

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, innerhalb eines Jahres und Schadenfall. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. 

 

Aus einer Garantieerklärung haftet der Auftragnehmer nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. 

 

Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch die Auftraggeber erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Dieses bezieht sich ausschließlich auf Hardware/Backup die beim Kunden Vorort stehen und nicht für Services des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die im Rechenzentrum stehenden Hardware/Backup-Lösungen. Dieses wird unter anderem mit ausreichendem Support und Services von externen Anbieter des Auftragnehmers, wie beispielsweise Dell und Veritas (Backupsoftware), sichergestellt, sodass jederzeit eine ordnungsgemäße Datensicherung zum Schutz vor Datenverlust durchgeführt werden kann. Der Auftragnehmer ist für die Datensicherung verantwortlich. 

 

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich mit den vertraglich beschriebenen Versicherungssummen der abgeschlossenen Betriebspflichtversicherung für IT Unternehmen der Versicherungsgesellschaft „AXA Versicherung AG“. 

 

Der Auftraggeber kann auf Wunsch die Versicherungspolice des Auftragnehmers zur Prüfung der abgeschlossenen Versicherungssummen einsehen. 

Acceptable Use Policy

Hier findest du unsere Acceptable Use Policy. Diese regeln die Nutzungsrichtlinien für unsere CSN-Vertragspartner.
Bitte nimm dir die Zeit, um sie durchzulesen. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.


Bestimmungen über den zulässigen Gebrauch von Netzwerk und Dienstleistungen 

der CSN-Solutions (Acceptable Use Policy) 

Die Acceptable Use Policy ("AUP") wurde entwickelt, um Schaden durch missbräuchliche Nutzung der angebotenen Dienste, zum Beispiel durch Spam-Mails (massenhaft unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails mit in der Regel gefälschten Absender-Angaben) bei der CSN-Solutions, unseren Kunden und den Kunden unserer Kunden, sowie verbundenen Anbietern und weiteren Nutzern abzuwenden und die Nutzbarkeit der angebotenen Dienste sicherzustellen. Die AUP legt Richtlinien für den zulässigen Einsatz des Netzwerks und der Systeme von CSN-Solutions (das "Provider-Netzwerk") und dessen Dienstleistungen, Software und Produkte ("Services", zusammen mit dem Provider-Netzwerk als "Provider-Netzwerk und Services" bezeichnet) durch unsere Kunden, Wiederverkäufer und andere Benutzer (jeweils als "Kunde" bezeichnet) fest. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient in erster Linie zur Veranschaulichung von Beispielen für ein Verhalten, das CSN Solutions als unpassend, unzulässig, widerrechtlich oder schädigend erachtet und daher beim Einsatz vom Provider-Netzwerk und den Services untersagt. Die definierten Richtlinien und Einschränkungen für den Einsatz vom Provider-Netzwerk und den Services durch einen Kunden gelten gleichermaßen für die Mitarbeiter des Kunden und jede andere Person oder Betriebsteil, der vom Kunden direkt oder indirekt Zugriff auf das Netzwerk und/oder die Services des Providers gewährt wird ("Benutzer"). Durch den Einsatz vom Provider-Netzwerk und den Services bestätigt der Kunde, dass er die Bedingungen dieser AUP gelesen und verstanden hat und dass er sie anerkennt. Der Kunde stellt (i) sicher, dass seine Benutzer diese AUP einhalten und dass er (ii) für die Nichteinhaltung dieser AUP durch Kunden oder deren Benutzer haftet. 

Allgemeine Verhaltensregeln 

Der Kunde verpflichtet sich, das Provider-Netzwerk und die Services gemäß der jeweils für das Provider-Netzwerk und die Services zulässigen Nutzungsbedingungen einzusetzen. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von CSN-Solutions darf der Kunde Dritten keinen Zugang zum Provider-Netzwerk und den Services verfügbar machen oder das Provider-Netzwerk und die Services gemeinsam mit oder zu Gunsten von Dritten einsetzen. Der Kunde darf das Provider-Netzwerk und die Services nur zu rechtlich zulässigen Zwecken und in Übereinstimmung mit dieser AUP und den anwendbaren Richtlinien für den zulässigen Einsatz der Netzwerke einsetzen, auf die über das Provider-Netzwerk und die Services zugegriffen wird. 

Geistiges Eigentum 

Der Kunde darf das Provider-Netzwerk und die Services in keiner Weise verwenden, die zu einem Verstoß gegen, einer Verwässerung, widerrechtlichen Aneignung oder anderweitigen Verletzung von Datenschutz oder anderen persönlichen Rechten oder Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und Gesetze zum Schutz von Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Markeninformationen, führt. Wenn der Kunde im Zusammenhang mit dem Einsatz vom Provider-Netzwerk und den Services einen Domain-Namen verwendet, darf dieser Domain-Name keine Marken, Dienstleistungsmarken oder andere Rechte Dritter verletzen. 

Verantwortung für Inhalte 

CSN-Solutions übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die auf oder über das Provider-Netzwerk und die Services erstellt, zugänglich gemacht oder verbreitet werden. CSN-Solutions überwacht diese Inhalte nicht und übt auch keinerlei redaktionelle Kontrolle aus. Der Kunde ist allein verantwortlich für (i) alle Inhalte, die vom Kunden und seinen Benutzern über das Provider-Netzwerk und die Services veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden und für (ii) die Einhaltung aller Gesetze, die die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Inhalte regeln. Der Kunde ist allein für die Aufbewahrung einer Kopie seiner Inhalte verantwortlich. 

Betrügerische und irreführende Inhalte 

Der Kunde darf das Provider-Netzwerk und die Services nicht zur Übertragung und Verbreitung von Inhalten verwenden, die betrügerische Angebote für Waren oder Dienstleistungen enthalten, oder von Werbe- oder verkaufsförderndem Inhalten, die falsche, täuschende oder irreführende Aussagen, Forderungen oder Darstellungen enthalten. 

Unpassende und illegale Inhalte 

Der Kunde darf über das Provider-Netzwerk und die Services keine Inhalte übertragen, verbreiten oder speichern, welche von CSN-Solutions berechtigterweise als unpassend definiert werden (einschließlich aber nicht beschränkt auf Online-Glücksspiele), oder Inhalte, welche illegal, anstößig, obszön, pornografisch, diffamierend oder verleumderisch sind oder gegen die allgemein anerkannten Regeln der Internet-Gemeinschaft verstoßen oder nach anwendbaren lokalen Moralvorstellungen unangemessen sind. Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz vom Provider-Netzwerk und den Services durch ihn und seine Benutzer und alle über das Provider-Netzwerk übertragenen, verbreiteten oder dort gespeicherten Inhalte keine anwendbaren inländischen oder ausländischen Gesetze oder Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Verbreitung von Inhalten, Verschlüsselung oder zum Export sowie keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde darf das Provider-Netzwerk und die Services nicht zur Übertragung, Verbreitung und Speicherung von Inhalten verwenden, welche Viren, Würmer oder Trojanische Pferde oder andere Komponenten enthält, die das Provider-Netzwerk und die Services, andere Netzwerke oder Einrichtungen oder andere Benutzer schädigen. 

E-Mail und Spam 

Der Kunde darf das Provider-Netzwerk und die Services nicht zum Senden von unerwünschten E-Mail-Nachrichten oder USENET-Meldungen, einschließlich, ohne Einschränkung, kommerzieller Massenwerbesendungen oder Informationsmeldungen ("Spam") verwenden. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, den Dienst eines anderen Anbieters zum Senden von Spam oder zum Werben für eine Site zu verwenden, die auf dem Provider-Netzwerk gehostet oder damit verbunden ist. Darüber hinaus darf der Kunde Provider-Netzwerk und -Dienstleistungen nicht verwenden, um (a) E-Mail-Nachrichten oder USENET-Meldungen zu senden, die übermäßig groß und/oder dazu gedacht sind, andere zu belästigen, (b) weiterhin E-Mail-Nachrichten oder USENET-Meldungen an Empfänger zu senden, welche erklärt haben, dass sie diese nicht erhalten möchten, (c) E-Mail-Nachrichten oder USENET-Meldungen mit gefälschten Header-Informationen zu senden oder (d) bösartige E-Mail-Nachrichten oder USENET-Meldungen, einschließlich, ohne Einschränkung, "Mailbombing" zu senden. CSN-Solutions behält sich vor, bei Beschwerden Dritter über Verstöße des Kunden oder der Benutzer gegen diese E-Mail- und Spam-Richtlinien dem Kunden die dadurch angefallene Arbeitszeit gemäß ihren Standardsätzen in Personentagen in Rechnung zu stellen. 

Sicherheitsverletzungen 

Dem Kunden ist es untersagt, die Sicherheit vom Provider-Netzwerk und den Services oder einem Netzwerk, System, Server oder Konto Dritter zu verletzen oder einen solchen Versuch zu unternehmen. Dies schließt, ohne Einschränkung, folgende Aktivitäten ein: (a) Zugriff auf Daten, Server, Konten, Datenbanken usw., für die dieser Kunde keine Berechtigung besitzt, (b) Impersonifikation als CSN-Solutions-Mitarbeiter, (c) Versuch, die Schwachstellen eines Netzwerks oder Systems zu erforschen, abzufragen und zu testen oder Sicherheits- und Authentifizierungsmaßnahmen ohne entsprechende Berechtigung zu umgehen, (d) Versuch, die Dienstbereitstellung für einen Benutzer, Host oder ein Netzwerk zu stören, zu unterbrechen oder zu deaktivieren, einschließlich, ohne Einschränkung, mittels Überladen, "Flooding", "Mailbombing", "Denial of Service"-Angriffen oder "Crashing", (e) Fälschen von TCP/IP-Paket-Headern oder Teilen der Header-Informationen in E-Mail-Nachrichten oder Newsgroup-Meldungen, (f) Durchführung jeglicher Aktionen, um Dienstleistungen zu erhalten, die diesem Kunden nicht zustehen, oder (g) Versuch, den Kontonamen oder die Identität einer Person ohne deren Zustimmung zu verwenden. Dem Kunden sind ebenfalls jegliche Aktionen untersagt, mit denen die Mess- oder Berechnungsverfahren für Services umgangen oder manipuliert werden sollen. Verletzungen der System- oder Netzwerksicherheit werden zivil- oder strafrechtlich verfolgt. 

I. Obliegenheiten der Benutzer 

 

1. Der Benutzer ist sich bewusst, dass sich von ihm verbreitete Inhalte und Informationen nachteilig auf den Ruf und die Geschäfte der CSN-Solutions und ihrer Kunden auswirken können. Dementsprechend ist der Benutzer verpflichtet, die in dieser AUP festgelegten Bestimmungen ohne jede Einschränkung einzuhalten und die von der CSN-Solutions angebotenen Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere 

1.a hat sich der Benutzer aller Verhaltensweisen und geschäftlicher Tätigkeiten zu enthalten, die betrügerischer oder irreführender Natur sind oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Die Nutzung der Dienste der CSN-Solutions zur Begehung von oder Beihilfe zu Straftaten ist untersagt; dies gilt auch für den Versuch. 

1.b dürfen keine unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen übersandt werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS. 

1.c darf der Benutzer einem Menschen nicht unbefugt nachstellen, indem er beharrlich unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln Kontakt zu ihm herzustellen versucht und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. 

1.d dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der CSN-Solutions schädigen können. 

1.e ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner vor der CSN-Solutions bereitgestellter Funktionalitäten und insbesondere durch das Einstellen oder Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die CSN-Solutions, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen (z.B. Überlastung des Mailservers durch Versenden von Massenmails). 

1.f dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. 

1.g sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. 

 

2. Der Benutzer hat die als "Requests for Comment" (RFC) der ISOC (Internet Society) bezeichneten Internet-Standards und die jeweils geltenden "Memorandums of Understanding" (Absichtserklärungen) der ITU (International Telecommunication Union) zu beachten. 

3. Der Benutzer hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um missbräuchlichen Zugriff auf seine mit dem Netz der CSN-Solutions verbundenen Systeme und eine dadurch ermöglichte Nutzung zu verhindern. Insbesondere ist dem automatisierten Missbrauch dieser Systeme, zum Beispiel deren Einbindung in sogenannte Botnetze, durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen. Dazu gehört die aktive Anmeldung neuer Systeme bei CSN-Solutions, sodass diese umgehend im Monitoring- und Patchmanagement aufgenommen und mit der von CSN-Solutions eingesetzten Antivirensoftware versehen werden können, damit ein zeitnahes Einspielen von Sicherheitspatches für Betriebssystem und Anwendungen sichergestellt ist. Wird dem Benutzer die Kompromittierung seiner Systeme bekannt, so seine Systeme umgehend vom Netz der CSN-Solutions zu trennen. 

4. Die einem Benutzer von der CSN-Solutions bereitgestellten persönlichen Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit nach der ersten Inbetriebnahme, bzw. erfolgreicher Migration geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. Der Benutzer hat auch die Kosten zu tragen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Leistungen der CSN-Solutions  durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. 

5. Die unberechtigte Überwachung oder Analyse des Netzverkehrs der CSN-Solutions e.K und Dritter, sowie die Vorbereitung solcher Maßnahmen sind untersagt. 

6. Die unberechtigte Sammlung, Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten sind untersagt. Insbesondere sind die Erhebung persönlicher Informationen über Dritte, wie z. B. Kennwörter, Kontoinformationen, Kreditkartennummern, Transaktionsdaten, Adressen oder andere Kontaktinformationen, ohne deren Wissen und ohne deren Zustimmung oder der Versuch, solche Daten zu sammeln, zu erfassen, zu speichern oder zu veröffentlichen, untersagt. 

7. Der Betrieb unbestätigter Mailing-Listen ohne ausdrückliche und nachprüfbare Zustimmung durch die Inhaber der darin enthaltenen E-Mail-Adressen ist untersagt. Für die Dauer des Bestehens der Mailing-Liste ist die jeweilige Bestätigungsnachricht der Inhaber-Adresse aufzubewahren. 

8. Übermäßiges Mehrfachposting oder Crossposting, d.h. Absenden derselben oder sehr ähnlicher Nachrichten in großer Zahl an eine oder mehrere Usenet-Nachrichtengruppen oder andere Foren, ist untersagt. Die vorsätzliche Gefährdung der Infrastruktur durch Provokation von Netzangriffen oder durch Veröffentlichung von Inhalten, die eine unverhältnismäßig hohe Netz- oder Systemauslastung zur Folge haben oder die eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit des Netzes oder der Systeme der CSN-Solutions darstellen, ist untersagt. 

    9. Die Verwendung von AS-Nummern sowie die Zuweisung von IP-Adressen bzw. IP-Adressblöcken der CSN-Solutions ohne vorherige Absprache und Zustimmung sind untersagt.


    10. Das Bewerben, die Übermittlung und jede sonstige Form der Bereitstellung einer Software, eines Programms, eines Produkts oder einer Dienstleistung, die entwickelt wurden, um gegen diese AUP oder gegen die Richtlinien anderer Internet Service Provider direkt zu verstoßen oder solche Verstöße zu vereinfachen, ist untersagt. Dies beinhaltet insbesondere Mittel, die der Realisierung jeglicher Form von Denial-of-Service-Attacken dienen (z. B. unverlangte Massen-E-Mail, Flooding, Mail-Bombing) sowie Schadsoftware (z. B. Trojanische Pferde, Computer-Viren und -Würmer) und die Werkzeuge, diese zu erstellen. Auch der Betrieb oder das Hosten offener Relays/Proxys/Router sowie Anonymizer und vergleichbarer Dienste ist untersagt.


    11. Soweit der Benutzer Dritten zulässigerweise die Nutzung der von der CSN-Solutions bereitgestellten Leistungen zur Verfügung stellt, hat er die Dritten über die AUP zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese die AUP einhalten. 

       

      II. Meldung eines Missbrauchs der Dienste bzw. eines Verstoßes gegen diese AUP 

      Alle Verstöße sind an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden. Die entsprechende E-Mail sollte einen Bericht über die missbräuchliche Nutzung und die bekannten Daten (z. B. URLs, Kopien von E-Mails usw.) enthalten. Personen oder Organisationen, die Missbrauchsfälle melden, sollten ihren Namen und hinreichende Kontaktangaben hinterlassen, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer. 

      III. Folgen einer Verletzung dieser AUP 

      Bei einem Verstoß des Benutzers oder Dritter, die die Leistungen mit Zustimmung des Benutzers nutzen, gegen diese AUP sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für einen solchen Verstoß behält sich die CSN-Solutions vor, die jeweilige Leistung auf Kosten des Benutzers zu sperren oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um die missbräuchliche Nutzung der Dienste bzw. die Verletzung der AUP zu beenden.

      IV. Freistellung 

      Die CSN-Solutions  und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der von der CSN-Solutions bereitgestellten Leistungen durch den Benutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der bereitgestellten Leistung verbunden sind. Erkennt der Benutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der CSN-Solutions .

      Rechte und Rechtsmittel bei Verstößen 

      Wenn der Kunde von Inhalten oder Aktivitäten Kenntnis erhält, die gegen diese AUP verstoßen, ist er verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass derartige Inhalte an oder über das Provider-Netzwerk weitergeleitet bzw. dort gespeichert werden. Soweit CSN-Solutions von Inhalten oder Aktivitäten Kenntnis erhält, die nach pflichtgemäßen Ermessen von CSN-Solutions gegen diese AUP verstoßen oder das Provider-Netzwerk oder die Services beeinträchtigen, kann CSN-Solutions den Zugriff auf diese Inhalte sofort sperren, betroffene Services vorübergehend oder endgültig einstellen, oder andere von CSN-Solutions als angemessen erachtete Maßnahmen ergreifen. Die Entscheidung darüber, welche Inhalte oder Aktionen gegen diese AUP verstoßen, liegt allein im pflichtgemäßen Ermessen von CSN-Solutions CSN-Solutions behält sich außerdem das Recht vor, mit Justizbehörden oder Dritten bei der Untersuchung von mutmaßlichen Gesetzesverstößen zusammenzuarbeiten, einschließlich Nennung der Person, die CSN-Solutions für den Gesetzesverstoß für verantwortlich hält. CSN-Solutions wird nach Möglichkeit den Kunden unverzüglich über Maßnahmen und Rechtsmittel in Kenntnis setzen, behält sich aber vor, bei Gefahr in Verzug ohne Mitteilung die Services einzustellen oder zu kündigen. CSN-Solutions haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden, dem Benutzer oder Dritten ganz oder teilweise dadurch entstehen, dass CSN-Solutions seine in dieser AUP festgelegten Rechte geltend macht. CSN-Solutions garantiert keine Netzwerksicherheit, um Sicherheitsverstößen vorbeugen zu können. CSN-Solutions übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Sicherheit von elektronischen Anlagen, unabhängig davon, ob CSN-Solutions Sicherheitseinrichtungen, Software oder Dienstleistungen installiert hat oder bereitstellt. Der Kunde erklärt sich bereit, CSN-Solutions Schadenersatz zu leisten für alle Schäden, Forderungen, Klagen, Kosten oder Aufwendungen, die in Verbindung mit einem Verstoß gegen diese AUP vom Kunden oder seinen Benutzern gegen CSN-Solutions geltend gemacht werden oder CSN-Solutions entstehen. 

       

      CSN-Solutions behält sich das Recht vor, diese AUP zu modifizieren. Die Änderungen werden mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Version der AUP auf www.csn-solutions.de wirksam. Jeder Einsatz vom Provider-Netzwerk und den Services nach einer solchen Modifizierung gilt als Anerkennung der Modifizierung. Alle Verstöße sind an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu melden. 

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